Audi WartungPlus für Neuwagen
Werkstatt-Service zum Festpreis für Neuwagen
Sie haben sich für einen neuen Audi entschieden?
Dann sollte eins nicht fehlen: Audi WartungPlus der Audi Leasing.
Wir übernehmen die Kosten für umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten und für wesentliche Verschleißteile – egal, ob es sich um Verbrenner, Hybrid- oder E-Fahrzeuge handelt.
Damit sind Sie vor unverhofften finanziellen Überraschungen geschützt, denn der monatliche Festpreis bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
Ihre Vorteile
► Sie können gelassen zur Inspektion fahren, da wir die
Werkstattrechnung für Sie übernehmen.
► Ein monatlicher Festpreis ermöglicht eine sichere Finanzplanung
und schützt vor eventuellen Preiserhöhungen.
► Sie können die Vertragslaufzeit zwischen 24 und 48 Monaten
frei nach Ihren Bedürfnissen wählen.
► Fachgerechte Inspektionen in einer Audi Werkstatt tragen
zum Werterhalt Ihres Fahrzeugs bei.
► Sie müssen sich nicht um Ihre Ersatzmobilität kümmern –
das übernehmen wir.
Einfach verfügbar
Als Privat- oder Gewerbekunde können Sie Audi WartungPlusabschließen:
► für alle neuen Audi Modelle
► mit Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten bei max. 50.000 km/Jahr
► mit Laufzeiten von 42 bis 48 Monaten bei max. 30.000 km/Jahr
Servicearbeiten in einer Audi Werkstatt Ihrer Wahl1
Kostenübernahme für Wartungs- und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgabe sowie wesentliche Verschleißarbeiten inklusive Lohn- und Materialkosten:
Ersatzmobilität2
Während Ihr Fahrzeug inspiziert und gewartet wird, gewähren wir Ihnen Ersatzmobilität. Je nach vereinbarter Gesamtfahrleistung erhalten Sie für bis zu 3 Tage pro Vertragsjahr z. B. einen Ersatzwagen, einen Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel oder einen Taxigutschein.
1 Die Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der Audi Leasing. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch.
2 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Ihr Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Sie gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.