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Entdecken Sie die Hybrid Modelle Audi A3, A6 Avant, Q7 und A8 Limousine.
Nutzen Sie die Sonderkonditionen bis zum 31.03.2025 auf ausgewählte Modelle.

Die Zukunft der Mobilität mit unseren Audi Hybrid Modellen – wo innovative Technik auf zeitloses Design trifft. Unsere Modelle Audi A3, A6 Avant, Q7 und A8 Limousine vereinen Effizienz und Fahrvergnügen in perfekter Harmonie. Der Audi A3 Hybrid bietet Ihnen urbanen Fahrspaß mit einem kompakten Format, ideal für die Stadt. Der elegante Audi A6 Avant Hybrid kombiniert Luxus mit nachhaltiger Leistung und der Audi Q7 Hybrid als großzügiger SUV Platz für die ganze Familie bietet. Neue Maßstäbe setzt der Audi A8 Limousine Hybrid im Bereich der Oberklasse-Limousinen. Mit seiner Kombination aus einem leistungsstarken Verbrennungsmotor und einem effizienten Elektromotor ermöglicht er beeindruckende Fahrleistungen.

Erleben Sie umweltbewusstes Fahren ohne Kompromisse – mit unseren Audi Hybrid Modellen fahren Sie nicht nur smarter, sondern auch stilvoll.


Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung1

Zur Förderung der Elektromobilität sieht der Bund für bestimmte extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung1 vor. Das bedeutet, dass bei bestimmten förderfähigen Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, bei der Anwendung der pauschalen 1%-Methode als steuerliche Bemessungsgrundlage ggf. die Hälfte des Bruttolistenpreises2 (0,5%-Methode) bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist.1 Ob für das
jeweilige Plug-in-Hybrid-Fahrzeug die steuerliche Begünstigung Anwendung findet, ist jeweils von Ihnen im Einzelfall zu prüfen.


Audi A3 Sportback 40 TFSI e*

Gewerbekunden | 150 kW (204 PS) | S tronic | Außenfarbe: Arkonaweiß

*
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 4,9l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 7g/km, CO2-Klasse B, Stromverbrauch 15,8 kWh/100km,
Elektrische Reichweite nach WLTP 141 km (Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor)


Gewerbeleasing:

Sonderzahlung

0,- €

Vertagslaufzeit

48 Monate

Jährliche Fahrleistung  

10.000 km

mtl. netto Leasingrate 349,- €3



Anfrageformular

+

Anfrage
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Audi A6 Avant S line 50 TFSI e quattro*

Gewerbekunden | 220 kW (299 PS) | S tronic | Außenfarbe: Brillantschwarz

*
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 7,9l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 33g/km, CO2-Klasse B, Stromverbrauch 24,8 kWh/100km,
Elektrische Reichweite nach WLTP 65 km (Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor)


Gewerbeleasing:

Sonderzahlung

0,- €

Vertagslaufzeit

48 Monate

Jährliche Fahrleistung  

10.000 km

mtl. netto Leasingrate 499,- €3



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Audi Q7 SUV 55 TFSI e quattro*

Gewerbekunden | 290 kW (394 PS) | tiptronic | Außenfarbe: Carraraweiß

*
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 10l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 29g/km, CO2-Klasse B, Stromverbrauch 29,8 kWh/100km,
Elektrische Reichweite nach WLTP 83 km (Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor)


Gewerbeleasing:

Sonderzahlung

0,- €

Vertagslaufzeit

48 Monate

Jährliche Fahrleistung  

10.000 km

mtl. netto Leasingrate 599,- €3



Anfragefomular

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Anfrage
Persönliche Daten

 


Audi A8 60 TFSI e quattro*

Gewerbekunden | 340 kW (462 PS) | S tronic | Außenfarbe: Brillantschwarz

*
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 8,9l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 42g/km, CO2-Klasse B, Stromverbrauch 22,3 kWh/100km,
Elektrische Reichweite nach WLTP 59 km (Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor)


Gewerbeleasing:

Sonderzahlung

0,- €

Vertagslaufzeit

48 Monate

Jährliche Fahrleistung  

10.000 km

mtl. netto Leasingrate 749,- €3

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1| Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs ist im Einkommensteuergesetz in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG, sowie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2021 (IV C 6 - S 2177/19/10004 : 008) geregelt. Auch bei der Fahrtenbuchmethode (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) finden Sonderregelungen Anwendung. Die jeweils gültige Rechtslage abhängig vom relevanten Anwendungszeitpunkt ist im Einzelfall durch den Kunden bzw. dessen steuerlichen Berater zu beurteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerliche Beratung darstellt und lediglich eine allgemeine Darstellung beinhaltet. Die hierin enthaltenen Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht eine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Rückfragen oder für Fragen in Ihrem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

2| Bruttolistenpreis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer. Die Fahrtenbuchmethode wird in dieser Info zur Vereinfachung nicht dargestellt.

3| Ein Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagenzusammenstellen. Zzgl. MwSt und zzgl. Überführungskosten. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Angebot gültig bis 31.03.2025. Späteste Zulassung 20.11.2025.2

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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