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Häufig gestellte Fragen.

Wir geben Ihnen die Antwort auf jede Frage! Sollte Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, wenden Sie sich gerne an unseren Ansprechpartner!

 

Welche Versicherungsleistungen kann ich dazu buchen?

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Bei unserer Vermietung bieten wir Ihnen zwei Versicherungen an, die Sie als kostenpflichtige Zusatzleistungen abschließen können:

  • CDW (Reduzierung der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung auf 150 Euro)
  • PAI („Insassenunfallversicherung“ – persönliche Unfallversicherung für den Fahrer)

Was bedeutet das eigentlich genau?

Bei den meisten Tarifen ist eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 800,00 bzw. 1.500,00 Euro pro Schadenfall inklusive (siehe Angebotsdetails bei der Fahrzeugauswahl). Mit Abschluss der Haftungsreduzierung („CDW“ – Collision Damage Waiver) sinkt die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung auf 150,00 Euro je Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter nicht nur für selbst verursachte, sondern auch für fremdverschuldete Schäden haften, sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können (beispielsweise bei Parkremplern). Der Abschluss der Haftungsreduzierung kann sich also durchaus lohnen – entweder direkt online bei der Reservierung des Mietwagens oder nachträglich bei der Abholung vor Ort. Wenn Sie zu den Versicherungsbedingungen Fragen haben sollten oder nicht sicher sind, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Vermietstationen gern weiter.

Die Insassenunfallversicherung, auf oft PAI genannt (Personal Accident Insurance), ist eine persönliche Unfallversicherung für den Fahrer. Das hat folgenden Grund: Kommt es durch den Fahrer zu einem selbstverschuldeten Unfall, können eventuelle Mitfahrer Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters stellen. Dies gilt nicht für den Fahrer selbst, sollte er unter diesen Umständen zu Schaden kommen. Sichert er sich durch Abschluss einer Insassenunfallversicherung ab, besteht auch für den unfallverursachenden Fahrer ein Leistungsanspruch. Über die genauen Versicherungsbedingungen informieren Sie gern die Mitarbeiter unserer Vermietstation vor Ort.

Gibt es ein Mindestalter für Anmietungen?

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Das Alter eines Fahrers hängt oft unmittelbar mit der Dauer des Führerscheinbesitzes und der Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen zusammen.

Deshalb behalten wir uns vor, ausgewählte Fahrzeuge (A1, A3, Q2) nur an Mieter / Fahrer ab einem Alter von 21 Jahren auszugeben und alle weiteren höherwertigen Fahrzeuge ab einem Alter von 25 Jahren auszugeben.

Wie buche ich Zusatzfahrer?

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Zusatzfahrer können Sie vor Ort bei Abholung des Mietwagens hinzubuchen lassen.

Jeder Fahrer, den Sie eintragen lassen, muss sich mit seinem Führerschein und Personalausweis persönlich ausweisen. Aus diesem Grund verzichten wir im Prozess der Online-Reservierung darauf, einen zusätzlichen Fahrer abzufragen – da dieser ohnehin bei der Abholung des Mietwagens vor Ort anwesend sein und sich legitimieren muss. Wenn Sie also einen zweiten Fahrer wünschen, bringen Sie diesen bitte mit, wenn Sie den reservierten Mietwagen in der Vermietstation abholen. Er wird im Mietvertrag erfasst und als Fahrer hinterlegt.

Wie viele Kilometer sind bei der Anmietung inklusive?

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Die Inklusivkilometer sind abhängig von Ihrem gewählten Tarif.

- Tag (24 Stunden): 250 km

- Wochenende (Fr. 16.00 - Mo. 08.00 Uhr): 500 km

- Woche (7 Tage): 1.500 km

Bei individuellen Buchungen können die Inklusive-Kilometer abweichend sein.

Für zusätzliche Kilometer zahlen Sie in der Regel (abhängig vom gewählten Tarif) zwischen 0,19 und 0,59 Euro pro Kilometer (je nach angemieteter Fahrzeugklasse). Diese Gebühren werden in jedem Fall im Mietvertrag ausgewiesen.

Wie ist die Tankregelung?

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Die Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car werden Ihnen vollgetankt übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug nach Ende des Anmietzeitraums zurückgeben, tanken Sie es bitte wieder voll. Bringen Sie bitte zur Rückgabe die Tankquittung als Nachweis mit.

Für den Fall, dass das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt ist, bieten wir Ihnen gerne unseren Tankservice an. Bitte informieren Sie sich im Voraus über die aktuellen Konditionen für diesen kostenpflichtigen Service.

Muss ich eine Kaution für den Mietwagen hinterlegen?

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Wenn Sie bei VW FS | Rent-a-Car ein Fahrzeug anmieten, müssen Sie bei Abholung des Mietwagens eine Mietvorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises sowie eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Für die meisten Fahrzeuge beträgt die Sicherheitsleistung 500 Euro. Informieren Sie sich bitte im Voraus über die genaue Sicherheitsleistung Ihres Wunsch-Mietfahrzeuges!

Welche Dokumente muss ich bei Abholung mitbringen?

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Bei der Abholung Ihres Mietwagens benötigen wir von Ihnen als Fahrer

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • eine gültige Fahrerlaubnis (Original).

Auch Zusatzfahrer müssen sich entsprechend bei der Abholung des Fahrzeugs ausweisen.
Beachten Sie bitte: Ein in Deutschland ausgestellter internationaler Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und gilt nicht als Legitimation.

Bitte bringen Sie darüber hinaus eine Kreditkarte mit. Als Sicherheit für Ihre Anmietung blocken wir bei Abholung des Mietwagens auf der Kreditkarte einen Betrag in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises und einer zusätzlichen Sicherheitsleistung, die sich nach der Fahrzeugklasse berechnet (in der Regel 250 Euro). Bei kleinen Fahrzeugklassen ist auch die Belastung Ihrer gültigen EC-Karte möglich. Den Betrag erhalten Sie nach Ende des Mietzeitraums wieder zurück.

 

 

  • Fahrzeugvermietung

    Sie haben Fragen?
    Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

    Andreas Gunnesch - Mobilitätsmanager
    VW FS | rent-a-car
    Tel: 0841 / 4914 - 148

    Mail senden

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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