Informationen zur EU Reifenkennzeichnungsverordnung
Ab dem 1. November 2012 müssen alle in der EU angebotenen Reifen für PKW, SUVs, LLKW und LKW, die ab 30. Juni 2012 produziert werden, nach einem einheitlichen System gekennzeichnet sein.
Das Ziel dieses Reifenlabels ist es, sowohl die Sicherheit als auch die ökonomische wie ökologische Effizienz der individuellen Mobilität und des Transportwesens zu erhöhen. Durch das neue EU-Reifenlabel wird ein Standard für drei wichtige Qualitätskriterien eines Reifens geschaffen: Rollwiderstandsbeiwert, Geräuschemission und Nasshaftung.
Kraftstoffeffizienz
Das Zapfsäulensymbol steht für die Kraftstoffeffizienzklasse, die über den Rollwiderstandsbeiwert ermittelt wird. Durch die Reduzierung des Rollwiderstands wird Kraftstoff und somit CO₂ eingespart. Die Bewertung wird in den Klassen A (grün) bis G (rot) angegeben.
Externes Rollgeräusch
Das Lautsprechersymbol steht für die Geräuschemission (das externe Rollgeräusch) der Reifen. Und die wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst damit nicht nur den Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung für die Umwelt. Je mehr schwarze Balken das Symbol zeigt, desto lauter der Reifen.
Nasshaftungseigenschaften
Das Regenwolkensymbol steht für die Nasshaftungseigenschaften der Reifen und ist für die Sicherheit beim Fahren von Bedeutung. Hier ist die Leistung in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt sind.